Das Rettungswegekonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen Rettungswegesystemes (1. und 2. Rettungsweg) für Neubauvorhaben oder Bestandsgebäude in Bezug auf die erforderliche Ausführung der Kennzeichnung.
Die Nachweisführung wird entsprechend den Abstimmungen mit den zuständigen Brandschutzdienststelle durch Anwendung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NW) mit der bauaufsichtlich eingeführten IndBauR oder der Sonderbauverordnung in Form eines Rettungswegekonzeptes durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes erbracht.
Das Rettungswegekonzept dient insbesondere der Ermittlung der erforderlichen Ausführungen (beleuchtet/lang nachleuchtend), der Anzahlen und Größen der Rettungswegkennzeichen zur Darstellung des Verlaufes der Rettungswege im Gebäude zum gesicherten Bereich / ins Freie unter Berücksichtigung der Ausführung und Lage der erforderlichen Kennzeichnungen. Es dient dem Bauherrn zum Nachweis der sicheren Benutzbarkeit der Rettungswege für die Bauaufsicht.
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