unerlässliche Informationsquelle der Feuerwehr-Einsatzkräfte

Erstellung von Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Der Feuerwehrplan ist eine unerlässliche Informationsquelle für die Einsatzkräfte der Feuerwehr. Er dient der Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt und zur Beurteilung der Lage. Er ist damit ein Führungsmittel der Feuerwehr. Die Rechtsgrundlage zur Erstellung von Feuerwehrplänen ergibt sich aus den jeweiligen Bauordnungen, Brand- und Katastrophenschutzgesetzen sowie den Sonderbauvorschriften der Länder. Die Allgemeinen Anforderungen an die Bestandteile eines Feuerwehrplanes für bauliche Anlagen richten sich nach der DIN 14095. Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten. Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

Wir bieten Ihnen die Erstellung der Feuerwehrpläne nach DIN 14095 im Zusammenhang mit  einer etwaigen Durchführungsbestimmung der regionalen Brandschutzdienststelle, von einer fachlichen Objektbegehung bis hin zur Abstimmung der Planunterlagen mit der zuständigen Brandschutzdienststelle.

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