unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes
Flucht- und Rettungspläne
Die übersichtliche Darstellung der Fluchtmöglichkeiten vom Gefahrenherd weg, die klare und deutliche Darstellung der Brandbekämpfungseinrichtungen sowie die Kennzeichnung der Notrufeinrichtungen machen den Flucht- und Rettungsplan zu einem unverzichtbaren Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Die Rechtsgrundlage zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den zugehörigen Arbeitsstätten-Regeln (ASR).
ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“
Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern. Sie müssen auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt werden. Die graphische Gestaltung richtet sich hierbei nach der DIN ISO 23601 – Sicherheitskennzeichnung – Flucht- und Rettungspläne.
Wir bieten Ihnen die Erstellung der Flucht- und Rettungspläne nach ASR A2.3, von einer fachlichen Objektbegehung bis hin zur Abstimmung der Planunterlagen mit der zuständigen Bauaufsichtbehörde.
Flucht-und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten
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