Prüfingenieur Brandschutz

Brandschutztechnische Prüfung im Baugenehmigungsverfahren

Mit der aktuellen Fassung der Landesbauordnung wurde erstmalig in NRW auch der Prüfingenieur für Brandschutz eingeführt. Er agiert im gleichen baurechtlichen Kontext wie der Prüfingenieur für Standsicherheit. Zu seinem Aufgabenumfang gehört neben der Prüfung der brandschutztechnischen Nachweise auch die Durchführung von stichprobenhaften Kontrollen. Dies geschieht im hoheitlichen Auftrag der zuständigen Bauaufsicht oder kann durch Beauftragung der Bauherrschaft erfolgen. Die jeweiligen landesrechtlichen Anforderungen sind hier zu berücksichtigen.

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